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Welche Rechtsform sollte ich für ein Kosmetikstudio in Deutschland wählen?

  • Autorenbild: Ivan Bezuglov
    Ivan Bezuglov
  • 3. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Die Gründung eines Kosmetikstudios ist ein spannender Schritt in die Selbstständigkeit. Doch bevor Sie Ihre ersten Kund:innen empfangen, ist eine wichtige Entscheidung zu treffen: Welche Rechtsform passt am besten zu Ihrem Vorhaben? Diese Wahl beeinflusst nicht nur Ihre Haftung, sondern auch Steuern, Buchhaltung und das Vertrauen Ihrer Kund:innen. In diesem Artikel erklären wir, welche Rechtsformen es gibt – und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.



1. Einzelunternehmen (Einzelunternehmer)

Geeignet für:

  • Selbstständige Kosmetiker:innen, die allein starten

  • Gründer:innen ohne Partner oder externe Investoren

Vorteile:

  • Einfache Anmeldung beim Gewerbeamt

  • Geringe Gründungskosten

  • Vereinfachte Buchführung

Nachteile:

  • Persönliche, unbegrenzte Haftung mit dem Privatvermögen

  • Eingeschränkte Skalierbarkeit



2. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Geeignet für:

  • Zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Studio gründen

Vorteile:

  • Schnelle und unkomplizierte Gründung

  • Kein Mindestkapital erforderlich

Nachteile:

  • Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter

  • Notwendigkeit klarer interner Vereinbarungen



3. UG (Unternehmergesellschaft – haftungsbeschränkt)

Geeignet für:

  • Gründer:innen mit wenig Startkapital

  • Personen, die ihre persönliche Haftung begrenzen möchten

Vorteile:

  • Gründung ab 1 € Stammkapital möglich

  • Beschränkte Haftung

  • Kann später in eine GmbH umgewandelt werden

Nachteile:

  • Notarielle Beurkundung und Eintrag ins Handelsregister erforderlich

  • Aufwändigere Buchhaltung



4. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Geeignet für:

  • Studios mit Expansionsplänen oder Investoren

  • Unternehmen mit mehreren Standorten und Mitarbeiter:innen

Vorteile:

  • Hohe Glaubwürdigkeit bei Kund:innen und Partner:innen

  • Haftungsbeschränkung

  • Attraktiv für Investoren

Nachteile:

  • Mindeststammkapital von 25.000 € (auch in Raten möglich)

  • Eintrag ins Handelsregister und volle Buchführungspflicht



UG oder GmbH – was ist besser?

Wenn Sie gerade erst anfangen, ist die UG ein hervorragender Einstieg: Sie ist günstig in der Gründung und bietet dennoch Haftungsschutz. Mit wachsendem Geschäft lässt sie sich leicht in eine GmbH umwandeln. Wenn Sie jedoch direkt mit Investoren oder größeren Ambitionen starten, kann eine GmbH sinnvoller sein.



Fazit: Die Wahl der Rechtsform hängt von Ihren Zielen, Plänen und Ressourcen ab. Berücksichtigen Sie dabei auch steuerliche und buchhalterische Aspekte. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Steuerberater oder Gründungscoach beraten lassen.

Egal, für welche Form Sie sich entscheiden – mit Regelio wird Ihre Verwaltung einfacher: Kundendaten, Termine, Anamnesen und rechtssichere Dokumente verwalten Sie digital, effizient und gesetzeskonform – alles an einem Ort.



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