DSGVO-Bußgelder 2024/2025: Typische Fälle aus der Beauty-Branche
- Regelio Team

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Aktualisiert: vor 2 Tagen

Die Datenschutzgrundverordnung ist längst kein theoretisches Konstrukt mehr. Kosmetikstudios, Nageldesignerinnen und Permanent-Make-up-Artists in Deutschland erleben derzeit eine Welle von Kontrollen und Abmahnungen. Die Zahlen sprechen für sich: Allein 2024 verhängten deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe gegen Unternehmen verschiedener Branchen – und die Beauty-Branche rückt zunehmend in den Fokus.
Die folgenden Beispiele sind fiktiv, orientieren sich aber an typischen Mustern dokumentierter DSGVO-Verstöße in der Beauty-Branche, wie sie Datenschutzaufsichtsbehörden und Fachmedien berichten. Ein Kosmetikstudio in Nordrhein-Westfalen könnte beispielsweise einen Bußgeldbescheid über rund 9.200 Euro erhalten, weil Kundendaten unverschlüsselt gespeichert waren. In Hamburg kann in einer vergleichbaren Konstellation eine Inhaberin etwa 14.500 Euro zahlen müssen, nachdem eine ehemalige Mitarbeiterin fehlenden Datenschutz meldete. Im Oktober 2025 wäre es denkbar, dass eine Kosmetikerin in München rund 18.000 Euro zahlen muss, weil sie Kundenfotos ohne schriftliche Einwilligung auf TikTok teilte.
Das Bittere: Alle diese Verstöße wären vermeidbar gewesen. Mit strukturierter Dokumentation, klaren Einwilligungen und sicherer Datenspeicherung hätten sich solche Summen häufig vermeiden lassen – und die Betreiberinnen hätten sich weiterhin auf ihre Arbeit konzentrieren können, statt monatelang mit Behörden zu korrespondieren.
Warum gerade Beauty-Studios im Visier der Behörden stehen
Kosmetikerinnen verarbeiten täglich sensible personenbezogene Daten, oft ohne es vollständig zu realisieren. Anamnese-Bögen dokumentieren Hauterkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme. Behandlungsprotokolle erfassen Details zu Gesundheitszustand und körperlichen Merkmalen. Nach Art. 9 DSGVO gelten Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Kategorie – ihre unrechtmäßige Verarbeitung wird deutlich strenger bewertet als der Umgang mit einfachen Kontaktdaten.
Genau hier liegt das Problem: Viele Studiobetreiberinnen denken, DSGVO betrifft nur große Unternehmen oder Online-Shops. Doch ein Anamnese-Bogen mit Angaben zu Hautkrankheiten oder Allergien fällt unter dieselben Regeln wie eine Patientenakte beim Arzt. Die Behörden wissen das – und kontrollieren gezielt.
Seit Anfang 2024 führen Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen Schwerpunktprüfungen in der Gesundheits- und Wellnessbranche durch. Kosmetikstudios stehen dabei auf der gleichen Liste wie Arztpraxen. Der Unterschied: Arztpraxen haben meist professionelle Praxisverwaltungssoftware mit integrierten Datenschutzfunktionen. Viele Beauty-Studios arbeiten noch mit Excel-Listen, Papier-Ordnern und WhatsApp-Terminkalendern.
Die Gefahr steigt durch mehrere Faktoren. Papierbasierte Kundenkarten liegen oft offen in Schubladen oder auf dem Tresen. Excel-Listen mit sensiblen Daten sind unverschlüsselt auf dem Laptop gespeichert. WhatsApp dient als Terminkalender – obwohl Meta als US-Unternehmen problematische Datenflüsse verursachen kann. Genau solche Praktiken können zu Datenpannen und Bußgeldern führen.
Hinzu kommt ein weiterer Risikofaktor: hohe Personalfluktuation. Ehemalige Mitarbeiterinnen kennen die internen Abläufe und melden gelegentlich Verstöße gezielt. Auch unzufriedene Kundinnen nutzen zunehmend ihr Beschwerderecht. Die Hemmschwelle sinkt, seit bekannt ist, dass Meldungen zu konkreten Prüfungen führen können.
Diese konkreten Verstöße können Bußgelder im Bereich zwischen 6.000 und 22.000 Euro nach sich ziehen
Die folgenden Beispiele illustrieren typische Fallkonstellationen, wie sie in ähnlicher Form bei Datenschutzaufsichtsbehörden dokumentiert wurden. Sie dienen als Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung.
Beispiel 1: Fehlende Löschung alter Kundendaten (typische Fallkonstellation)
Ein Nagelstudio bewahrte Kontaktdaten und Behandlungsnotizen mehrere Jahre lang auf – ohne erkennbare rechtliche Grundlage. Nach einer Kundenbeschwerde prüfte die Berliner Datenschutzbeauftragte und stellte fest: Über 400 Kundinnen waren seit Jahren nicht mehr im Studio gewesen. Keiner dieser Datensätze war gelöscht oder archiviert worden. Geschätztes Bußgeld in vergleichbaren Fällen: 7.000 bis 8.000 Euro.
Was hätte geholfen: Ein digitales System mit automatischen Erinnerungen. Wenn eine Kundin längere Zeit nicht erscheint, kann eine E-Mail ausgelöst werden: „Möchten Sie weiterhin Kundin bleiben oder Ihre Daten löschen lassen?" Reagiert sie nicht binnen angemessener Frist, kann die Löschung erfolgen – dokumentiert mit Datum und System-Log.
Beispiel 2: Kundenfotos ohne schriftliche Einwilligung (typische Fallkonstellation, Bayern)
Eine Kosmetikerin teilte Vorher-Nachher-Fotos von Behandlungen auf Instagram und Facebook. Die Gesichter waren teilweise verpixelt, aber durch Standort-Tags und Kontextinformationen identifizierbar. Keine einzige Kundin hatte schriftlich zugestimmt – die Einwilligungen waren nur mündlich erfolgt. Geschätztes Bußgeld in vergleichbaren Fällen: 10.000 bis 12.000 Euro.
Was hätte geholfen: Digitale Einwilligungserklärungen mit separater Checkbox für Social-Media-Nutzung. Die Kundin unterschreibt elektronisch vor der Behandlung – das System dokumentiert Datum und Uhrzeit als Nachweis. Ohne diese Einwilligung sollten Fotos nur intern gespeichert werden.
Beispiel 3: Nicht gemeldete Datenpanne (typische Fallkonstellation, Niedersachsen)
Nach einem Cyberangriff auf ein Kosmetikstudio wurden Daten von über 800 Kundinnen kompromittiert. Die Inhaberin bemerkte den Angriff erst nach mehreren Tagen – und meldete ihn nicht fristgerecht bei der Aufsichtsbehörde. Art. 33 DSGVO schreibt Meldung binnen 72 Stunden vor. Erschwerend: Die Daten lagen unverschlüsselt auf einem Cloud-Server ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung. Geschätztes Bußgeld in vergleichbaren Fällen: 20.000 bis 25.000 Euro.
Was hätte geholfen: Professionelle Cloud-Systeme mit automatischer Verschlüsselung und Einbruchserkennung. Seriöse Anbieter melden verdächtige Aktivitäten zeitnah. Zusätzlich: Regelmäßige Backups auf separaten Servern, damit Daten auch nach Angriffen wiederherstellbar sind.
Beispiel 4: Fehlende schriftliche Einwilligungen für Gesundheitsdaten (typische Fallkonstellation, Hessen)
Ein Permanent-Make-up-Studio führte detaillierte Anamnesen durch – dokumentierte aber nur mündliche Zustimmungen. Bei einer Routinekontrolle forderte das Gesundheitsamt Nachweise. Die Inhaberin konnte keine einzige schriftliche Einwilligung vorlegen. Geschätztes Bußgeld in vergleichbaren Fällen: 6.000 bis 8.000 Euro.
Was hätte geholfen: Digitale Anamnese-Formulare, die Kundinnen vor der ersten Behandlung am Tablet ausfüllen und unterschreiben. Das System archiviert diese Dokumente automatisch – verschlüsselt und mit angemessener Aufbewahrungsfrist. Bei Kontrollen sind alle Nachweise schnell abrufbar.
Diese Beispiele zeigen: Die Bußgelder treffen nicht die Nachlässigen, sondern oft die Uninformierten. Alle genannten Studios hätten mit strukturierter Dokumentation und digitaler Kundenverwaltung bessere Chancen gehabt.
Ihr 7-Punkte-Schutz vor DSGVO-Strafen
Folgende Maßnahmen können Ihr Risiko deutlich reduzieren – und sparen Ihnen gleichzeitig Verwaltungsarbeit.
1. Erstellen Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Listen Sie auf: Welche Daten erheben Sie? Zu welchem Zweck? Wie lange speichern Sie sie? Wer hat Zugriff? Dieses Dokument ist ab zehn Mitarbeiterinnen nach Art. 30 DSGVO verpflichtend, aber auch für kleinere Studios sinnvoll. Es dauert einmalig etwa zwei Stunden – und hilft bei jeder Kontrolle.
2. Nutzen Sie differenzierte Einwilligungserklärungen
Terminverwaltung, medizinische Dokumentation, Marketing, Social-Media-Nutzung – idealerweise sollte jeder Punkt separat zustimmbar sein. Ihre Kundin sollte einzeln entscheiden können. Pauschale „Ich bin einverstanden"-Formulierungen sind rechtlich problematisch.
3. Verschlüsseln Sie digitale Kundendaten
Nutzen Sie starke Verschlüsselung für Cloud-Speicher und lokale Dateien. Aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Online-Systeme. Verwenden Sie Passwort-Manager mit ausreichend komplexen Passwörtern pro System.
4. Implementieren Sie ein strukturiertes Löschkonzept
Definieren Sie: Nach welchem Zeitraum ohne Aktivität sollten Kundinnen kontaktiert werden? Die DSGVO schreibt keine konkrete Frist vor, aber viele Experten empfehlen eine Prüfung nach zwei bis drei Jahren Inaktivität. Reagiert eine Kundin nicht auf Ihre Nachfrage, kann die Löschung erwogen werden – dokumentiert mit Datum. Geschäftsunterlagen wie Rechnungen archivieren Sie mit eingeschränktem Zugriff für zehn Jahre (für bestimmte Buchungsbelege ab 2025 acht Jahre).
Behandlungsdokumentationen sollten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden – insbesondere bei NiSV-pflichtigen Behandlungen (Laser, IPL, RF) ist dies nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 NiSV verpflichtend. Auch für andere kosmetische Behandlungen empfehlen Experten aus Haftungsgründen eine Aufbewahrung von zehn Jahren.
5. Sichern Sie physische Dokumente angemessen
Anamnese-Bögen und Behandlungsprotokolle sollten in verschließbaren Schränken aufbewahrt werden. Definieren Sie, wer Zugriff hat. Vermeiden Sie offene Regale oder Schubladen, in die wartende Kundinnen einsehen können.
6. Schulen Sie Ihr Team regelmäßig
Mitarbeiterinnen sollten verstehen: Keine Kundendaten per privatem WhatsApp. Keine Termininformationen am Telefon ohne Identitätsprüfung. Keine Kundenfotos ohne schriftliche Einwilligung. Smartwatches während der Behandlung ausschalten.
7. Prüfen Sie externe Dienstleister
Buchhaltungssoftware, Terminbuchungssysteme, Cloud-Speicher – für jeden Anbieter sollten Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vorliegen haben. Prüfen Sie: Stehen die Server in der EU? Gibt es Datenschutz-Zertifizierungen? Wird verschlüsselt?
Diese sieben Punkte klingen aufwändig. Doch mit der richtigen digitalen Lösung lassen sie sich weitgehend automatisieren.
Wie digitale Kundenverwaltung Sie unterstützen kann
Die genannten Beispiele haben eines gemeinsam: Viele wären mit strukturierter digitaler Dokumentation möglicherweise vermeidbar gewesen. Moderne Systeme zur Kundenverwaltung bieten Funktionen, die bei Datenschutzkontrollen hilfreich sein können.
Verschlüsselte Datenspeicherung: Ihre Kundendaten liegen auf EU-Servern – verschlüsselt und mit regelmäßigen Backups. Selbst bei Cyberangriffen oder gestohlenen Geräten bleiben die Informationen schwerer zugänglich.
Elektronische Unterschriften: Kundinnen unterschreiben Einwilligungserklärungen und Anamnese-Bögen digital – zum Beispiel mittels einfacher elektronischer Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung (EU 910/2014). Das System dokumentiert Datum und Uhrzeit. Bei Kontrollen können Sie schneller nachweisen, dass Einwilligungen vorliegen.
Hinweis: Für die meisten kosmetischen Einwilligungen reicht eine einfache elektronische Signatur (z. B. Häkchen mit protokollierter Bestätigung) aus. Qualifizierte elektronische Signaturen (mit Zertifikat) sind primär für besonders formbedürftige Rechtsgeschäfte erforderlich.
Automatische Erinnerungen an Löschfristen: Nach einem von Ihnen definierten Zeitraum Inaktivität (z.B. zwei bis drei Jahre) kann das System automatisch eine E-Mail versenden: „Möchten Sie Kundin bleiben oder Ihre Daten löschen?" Erfolgt keine Antwort, kann es Sie an die mögliche Löschung erinnern – mit dokumentiertem Nachweis des Vorgangs.
Audit-Logs für Nachvollziehbarkeit: Viele Systeme protokollieren Zugriffe auf Kundendaten: Wer hat wann welche Informationen eingesehen oder bearbeitet? Diese Transparenz kann bei Kontrollen hilfreich sein, um zu zeigen, dass Sie Datenschutz ernst nehmen.
Differenzierte Einwilligungen: Gute Systeme zeigen Kundinnen vor der ersten Behandlung alle Verarbeitungszwecke einzeln an: Terminverwaltung, Anamnese, Marketing, Social Media. Jeder Punkt hat idealerweise eine eigene Checkbox.
Integrierte NiSV-Dokumentation: Für Laser-, IPL- oder RF-Behandlungen können Sie die erforderlichen Beratungsprotokolle nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 NiSV erstellen – mit individuellen Behandlungsplänen, Anwendungsparametern und Aufbewahrung für zehn Jahre.
Auftragsverarbeitungsverträge und EU-Server: Seriöse Anbieter stellen standardmäßig AVV bereit und hosten ausschließlich auf Servern in Deutschland oder der EU. Das minimiert problematische Datenflüsse in Drittstaaten.
Die Investition in ein solches System kann sich rechnen. Ein Bußgeld von 7.500 Euro übersteigt die Jahreskosten deutlich. Hinzu kommt die potenzielle Zeitersparnis für manuelle Dokumentation, Terminabgleich und Datenpflege.
So bereiten Sie sich konkret auf eine Kontrolle vor
Stellen Sie sich vor: Das Gesundheitsamt oder die Datenschutzaufsichtsbehörde kündigt eine Prüfung an. Können Sie folgende Fragen zeitnah beantworten?
„Zeigen Sie mir Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten." Haben Sie es griffbereit – digital oder ausgedruckt? Ist es aktuell? Sind alle Datenflüsse dokumentiert?
„Wo bewahren Sie Kundendaten auf? Sind sie verschlüsselt?" Können Sie erläutern, dass Ihre Cloud oder lokale Speicher verschlüsselt sind? Gibt es Zwei-Faktor-Authentifizierung?
„Zeigen Sie mir Einwilligungserklärungen." Sind sie schriftlich oder elektronisch dokumentiert? Differenziert nach Zwecken? Rechtssicher unterschrieben und datiert?
„Wie gehen Sie mit Kundinnen um, die längere Zeit nicht mehr da waren?" Haben Sie ein dokumentiertes Löschkonzept? Können Sie nachweisen, wie Sie mit inaktiven Datensätzen umgehen?
„Welche externen Dienstleister nutzen Sie? Wo stehen deren Server?" Liegen Auftragsverarbeitungsverträge vor? Sind die Anbieter DSGVO-konform?
Wenn Sie bei mehreren Fragen zögern, besteht Handlungsbedarf. Die gute Nachricht: Mit strukturierter digitaler Dokumentation können Sie viele Fragen schneller beantworten – und demonstrieren den Prüfern, dass Sie Datenschutz ernst nehmen.
Bereiten Sie zusätzlich einen „Dokumentations-Ordner" vor – digital und optional physisch. Darin: Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Muster-Einwilligungserklärungen, Auftragsverarbeitungsverträge aller Dienstleister, Ihr Löschkonzept mit Protokoll der letzten Durchführung, Nachweis über Mitarbeiter-Schulungen (Datum, Teilnehmerliste, Themen).
Dieser Ordner signalisiert: Hier arbeitet jemand strukturiert. Prüfer nehmen das in der Regel positiv wahr.
Abmahnungen durch Mitbewerber: Das unterschätzte Risiko
Neben behördlichen Kontrollen droht eine weitere Gefahr: kostenpflichtige Abmahnungen durch konkurrierende Studios. Spezialisierte Kanzleien durchforsten systematisch Websites und Social-Media-Auftritte von Beauty-Betrieben – und mahnen bei Verstößen ab.
Häufige Abmahngründe: fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen auf der Website, Verwendung von Google Fonts ohne ausreichende Information im Cookie-Banner, Cookie-Banner die nicht den Anforderungen des TTDSG entsprechen, Newsletter-Anmeldeformulare ohne Double-Opt-in.
Die Kosten: zwischen 1.200 und 3.500 Euro pro Abmahnung. Im ungünstigsten Fall können sich die Ausgaben auf über 8.000 Euro summieren – wenn Sie nicht fristgerecht reagieren und eine einstweilige Verfügung folgt.
In den Jahren 2024 und 2025 häuften sich Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts. Zahlreiche Beauty-Studios erhielten Schreiben, weil ihre Website Schriftarten direkt von Google-Servern lud – ohne Besucher darüber zu informieren, dass deren IP-Adresse an Google übermittelt wird. Die Lösung ist einfach: Fonts lokal hosten statt extern einbinden.
Präventiv-Checkliste für Ihre Website:
Datenschutzerklärung aktuell und vollständig?
Cookie-Banner mit aktiver Einwilligung (kein voraktiviertes „Alle akzeptieren")?
Kontaktformulare SSL-verschlüsselt (https://)?
Google Fonts, Analytics oder andere externe Ressourcen lokal gehostet oder transparent dokumentiert?
Auftragsverarbeitungsvertrag mit Website-Hoster vorhanden?
Lassen Sie Ihre Website bei Bedarf professionell prüfen – viele IT-Rechtskanzleien bieten einmalige DSGVO-Checks für 300 bis 600 Euro an. Das kann günstiger sein als eine spätere Abmahnung.
Wichtiger Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer spezifischen Situation konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht oder Datenschutzrecht.
Hauptsache über DSGVO-Bußgelder in der Beauty-Branche
Beauty-Studios können bei DSGVO-Verstößen mit Bußgeldern rechnen, die sich in vielen Fällen im Bereich zwischen 6.000 und 22.000 Euro bewegen – häufigste Gründe sind fehlende schriftliche Einwilligungen, unverschlüsselte Datenspeicherung und nicht rechtzeitig gelöschte Daten nach längerer Inaktivität
Gesundheitsdaten aus Anamnesen gelten als besonders schützenswert nach Art. 9 DSGVO und können zu höheren Strafen führen als Verstöße bei einfachen Kontaktdaten – Behörden kontrollieren gezielt Kosmetikstudios seit 2024
Viele dokumentierte Verstöße wären mit digitaler Kundenverwaltung möglicherweise vermeidbar: automatische Erinnerungen an Löschfristen, elektronische Unterschriften nach eIDAS-Verordnung und verschlüsselte EU-Server können rechtssicher unterstützen
Praktische Sofortmaßnahmen sind ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, differenzierte Einwilligungen pro Zweck, starke Verschlüsselung, strukturiertes Löschkonzept nach angemessener Inaktivitätsdauer und regelmäßige Mitarbeiter-Schulungen
Digitale Systeme mit integrierten Audit-Logs, NiSV-Dokumentation und Auftragsverarbeitungsverträgen können Kontrollfragen schneller beantworten – und potenzielle Zeitersparnis bei der Verwaltungsarbeit bieten
Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Mitbewerber wegen Website-Verstößen – Kosten zwischen 1.200 und 3.500 Euro pro Fall, besonders häufig bei Google-Fonts-Einbindung und fehlerhaften Cookie-Bannern
Fragen, die häufig gestellt werden über DSGVO-Bußgelder Beauty
Welche DSGVO-Strafen drohen Kosmetikern konkret?
Kosmetikstudios müssen bei Datenschutzverstößen mit Bußgeldern rechnen, die sich in vielen Fällen im Bereich zwischen 6.000 und 22.000 Euro bewegen können, in Einzelfällen auch höher. Die Höhe hängt vom Verschuldensgrad, der Schwere und der Anzahl betroffener Kundinnen ab. Werden sensible Gesundheitsdaten unrechtmäßig verarbeitet oder Datenpannen nicht binnen 72 Stunden gemeldet, können Strafen deutlich höher ausfallen. Theoretisch sind nach Art. 83 DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes möglich. Die in diesem Artikel genannten Beispiele basieren auf typischen Mustern dokumentierter Fälle und dienen der Orientierung. Mit strukturierter digitaler Dokumentation, verschlüsselter Speicherung und klaren Löschprozessen können viele Risiken reduziert werden.
Wie lange müssen Kundendaten im Kosmetikstudio aufbewahrt werden?
Geschäftsunterlagen wie Rechnungen müssen nach § 147 AO in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden. Verträge und bestimmte Buchungsbelege unterliegen ab 2025 nach § 257 HGB teilweise einer verkürzten Aufbewahrungsfrist von acht Jahren.
Behandlungsdokumentationen sollten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden – insbesondere bei NiSV-pflichtigen Behandlungen (Laser, IPL, RF) ist dies nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 NiSV verpflichtend. Auch für andere kosmetische Behandlungen empfehlen Experten aus Haftungsgründen eine Aufbewahrung von zehn Jahren, um einheitliche Prozesse zu gewährleisten. Reine Kontaktdaten ohne aktive Geschäftsbeziehung sollten nach angemessener Inaktivitätsdauer gelöscht werden – häufig wird ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren als Orientierung genannt, sofern keine andere rechtliche Grundlage besteht. Digitale Systeme mit Erinnerungsfunktionen können Sie zeitnah an Prüfungen erinnern und dokumentieren jeden Vorgang mit Datum.
Braucht mein Kosmetikstudio einen Datenschutzbeauftragten?
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nur verpflichtend, wenn mindestens 20 Personen ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Bei den meisten kleineren Studios entfällt diese Pflicht. Trotzdem kann externe Beratung zur Erst-Implementierung eines DSGVO-konformen Systems sinnvoll sein. Handwerkskammern und Branchenverbände bieten oft kostengünstige Erstberatungen speziell für Beauty-Betriebe. Alternativ: Moderne Kundenverwaltungssysteme mit integrierten Datenschutzfunktionen können vieles vereinfachen – sie führen Sie Schritt für Schritt durch Einwilligungen, Löschfristen und Dokumentationspflichten.
Was passiert bei einer DSGVO-Kontrolle durch das Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt führt primär Hygiene-Kontrollen durch, kann aber Datenschutzmängel an die Datenschutzaufsichtsbehörde melden. Typische Probleme: offen einsehbare Kundendaten auf Bildschirmen, fehlende schriftliche Einwilligungen, ungesicherte Anamnese-Bögen. Nach einer Meldung kontaktiert die Datenschutzbehörde in der Regel binnen einiger Wochen und fordert Stellungnahme sowie Nachweise. Bei schweren Verstößen kann ein Vor-Ort-Termin folgen. Kleinere Mängel führen meist zu Auflagen mit Nachbesserungsfrist, gravierende Verstöße können zu Bußgeldern führen. Mit digital dokumentierten Einwilligungen, verschlüsselter Speicherung und Audit-Logs können Sie viele Kontrollfragen zeitnah beantworten.
Können Kunden DSGVO-Verstöße bei Kosmetikstudios melden?
Jede Person darf Datenschutzverstöße bei der Aufsichtsbehörde melden – anonym oder namentlich. Unzufriedene Kundinnen und ehemalige Mitarbeiterinnen nutzen diesen Weg gelegentlich. Die Behörde prüft jede Beschwerde und leitet bei Plausibilität Ermittlungen ein. Selbst wenn Meldungen teilweise unbegründet sind, entsteht Prüfungsaufwand. Schützen Sie sich durch strukturierte Dokumentation: Digitale Systeme speichern Einwilligungen mit Datum und Uhrzeit. Löschvorgänge werden protokolliert. Zugriffe auf Kundendaten erscheinen in Audit-Logs. Bei Nachfragen können Sie schneller alle Nachweise liefern – und demonstrieren den Prüfern, dass Ihre Prozesse durchdacht sind.





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